Berlin, 30.11.2023 - Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), äußert sich zum aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bezüglich des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung:

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil unmissverständlich festgestellt, dass das gegenwärtige Klimaschutzprogramm der Bundesregierung im Widerspruch zum Klimaschutzgesetz steht und die Freiheit kommender Generationen ernsthaft gefährdet. Die Entscheidung unterstreicht die existierende Lücke im Klimaschutzprogramm, die bis zum Jahr 2030 eine erschreckende Größenordnung von bis zu 331 Tonnen CO2 erreichen kann. Dies stellt einen eklatanten Mangel an klimapolitischem Engagement dar. Insbesondere die Sektoren Gebäude und Verkehr müssen ihre Klimaziele strikt einhalten, da sie andernfalls die Zukunft sowie die Freiheit und den Wohlstand nachfolgender Generationen aufs Spiel setzen.

Es ist von höchster Bedeutung, dass die Bundesregierung nun umgehend nachjustiert, um sicherzustellen, dass das Klimaschutzprogramm den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes und den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Erfreulicherweise sind die erforderlichen Maßnahmen bekannt; es mangelt lediglich an dem bisher fehlenden politischen Willen, diese umzusetzen.

Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring appelliert an die Verantwortlichen, die dringend notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Klimapolitik zu gewährleisten. Die Zukunft unserer Umwelt und kommender Generationen hängt von konsequenten Maßnahmen ab, die jetzt ergriffen werden müssen.

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