Arbeitsweise der Klima-Kollekte gGmbH

1. Vorbemerkung
Die Klima-Kollekte gGmbH ist ein CO2-Kompensationsfonds christlicher Kirchen in Deutschland. Besonderheit ist, dass der Ausgleich von CO2-Emissionen durch Klimaschutzprojekte kirchlicher Organisationen oder ihrer Partnerschaften in Ländern des Globalen Südens geschieht. Die Klima-Kollekte profitiert von ihrer Anbindung an die Kirchen: So kann sie langjährige, gleichberechtigte Beziehungen zu Projektpartnerschaften in Ländern des Globalen Südens nutzen.
Die Klimaschutzprojekte, welche die Treibhausgasemissionen reduzieren, lässt die Klima-Kollekte gGmbH zertifizieren und erhält dafür die Klimaschutzzertifikate (Certified Emissions Reductions - CER) und (Voluntary Emission Reductions – VER). Alle Projekte der Klima-Kollekte mit einer jährlichen CO2 -Reduktion über 5.000 t CO2 sind Gold Standard zertifiziert.
Projekte mit einer jährlichen CO2 -Reduktion unter 5.000 t CO2 müssen in Anlehnung an den Gold Standard entwickelt werden. Ein Teil dieser Projekte wird stichprobenartig durch einen externen Zertifizierer:in überprüft.
Je nach Höhe Ihrer Spende tragen Sie zu einer bestimmten Emissionseinsparung in einem Projekt bei.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Beitrag zum Ausgleich der von Ihnen verursachten Emissionen direkt anhand eines CO2-Rechners zu ermitteln. Trotz der Verwendung von wissenschaftlichen Standards und exakter Berechnung, greift der Rechner auch auf Durchschnittswerte zurück; diese können u.U. von den tatsächlich verursachten Emissionen und ihrer Klimawirkung in ihrer genauen Höhe abweichen.
 

2. Definition
2.1. CDM (Clean Development Mechanism): Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung ist einer der vom Kyoto-Protokoll vorgesehenen flexiblen Mechanismen. Ziel ist es, die den Industrieländern entstehenden Kosten zum Erreichen der vertraglich festgelegten Reduktionsziels zu senken.
2.2. CER (Certified Emission Reduction): Zertifikate aus Emissionsreduktionen, die nach den Kriterien des CDM ausgestellt werden.
2.3. VER (Verified Emission Reduction): Zertifikate, die aus Emissionsminderungsprojekten zur Kompensation von Emissionen im freiwilligen Klimaschutz eingesetzt werden. Sie werden in der Regel von Unternehmen und Organisationen verwendet, die nicht vom Emissionshandel betroffen sind. Auch Privatpersonen benutzen sie.
2.4. Gold Standard: Der Gold Standard ist ein Qualitätsstandard für CO2-Kompensationsprojekte, der von Umwelt- und Entwicklungsexperten entwickelt wurde, um sicherzustellen, dass Projekte im Rahmen des „Clean Development Mechanism“ – und damit des regulierten Marktes – den höchsten Ansprüchen genügen. Der Gold Standard existiert seit 2006 auch im Rahmen der freiwilligen Kompensation.
2.5. Emissionsreduktions-Zertifikate: Verifizierte Emissionsreduktionen aus Klimaschutzprojekten, deren Projektbeschreibung (PDD) validiert ist. Validierung und Verifizierung werden von einer akkreditierten Instanz (UNFCCC, Gold Standard) durchgeführt.
2.6. Vintage: Verifizierungsperiode
2.7. CO2-Äquivalent: Das CO2-Äquivalent gibt an, wie viel eine festgelegte Menge eines Treibhausgases, z.B. CO2, Methan oder Lachgas zum Treibhauseffekt beiträgt. Die Vergleichseinheit ist CO2.


3. Verwendung Ihrer Beiträge
Nach Abzug der Personal-, Marketing- und Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 20 % verwendet die Klima-Kollekte die Mittel zur Erreichung der Emissionsreduktionen in den ausgewählten Projekten.
Der Ausgleich der CO2-Emissionen erfolgt durch Klimaschutzprojekte kirchlicher Organisationen oder ihrer Partnerschaften in Ländern des Globalen Südens. Die Klima-Kollekte kann hier auf langjährige, gleichberechtigte Beziehungen zu Projektpartnerschaften zurückgreifen.
Dennoch kann ein bestimmter Erfolg einer Partnerschaft bei der Durchführung der Emissionsreduktionen durch die Klima-Kollekte gGmbH nicht garantiert werden. Wenn ein Projekt nicht in der Lage ist, die CO2-Emissionen wie vereinbart zu reduzieren, wird die Klima-Kollekte gGmbH Ihren Beitrag für ein anderes Klimaschutzprojekt verwenden und behält sich vor, die Unterstützung für Projekte zurückziehen, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten (z.B. den Gold Standard). Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, schließt die Klima-Kollekte gGmbH dafür geeignete rechtliche Verträge mit den Projektbetreibenden.
Die Klima-Kollekte gGmbH generiert in der Regel bis spätestens zwei Jahre nach Bezahlung des Kompensationsbeitrags, die entsprechende Menge an Emissionsreduktionen in den Projekten und legt die Emissionsreduktionszertifikate spätestens innerhalb von drei Jahren in einem international anerkannten Register (Gold Standard / nationales Emissionshandelsregister, sowie im extern verifizierten Register der Klima-Kollekte) still. Die Gewährleistung einer höchstmöglichen Projektqualität, das heißt der bestmögliche Mitteleinsatz in wirksame, additionale und nachhaltige Projekte, hat Priorität.
Sollte aufgrund unvorhergesehen steigender Projektkosten mit dem gezahlten Betrag abzüglich der Marketing- und Verwaltungskosten die Einsparung von Treibhausgasen in der angegebenen Menge nicht möglich sein, wird die Klima-Kollekte gGmbH eine geringere Menge an Emissionen einsparen.
Die Klima-Kollekte gGmbH wird eine Übersicht über die insgesamt eingegangenen Zahlungen und die damit bewirkten Emissionsminderungen in regelmäßigen Abständen veröffentlichen, mindestens in ihrem Jahresbericht. Sie gewährt auf Anfrage die Einsicht in ihr Konto beim Register der Bundesrepublik Deutschland, auf dem sie die Prüfnachweise über die tatsächlichen Emissionsreduktionen in den Projekten hinterlegt.
Hierüber hinausgehende Informationsansprüche bezüglich einzelner Geschäftsvorgänge bestehen nicht.


4. Haftungsausschluss
Die Klima-Kollekte GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der ihnen von der Zertifizierungsorganisation oder den Projektpartnerschaften zugänglich gemachten Informationen und die Angabe in Prospekten bzgl. der verursachten Emissionen und der erreichten Emissionsminderungen und anderen Projektinformationen.
Die Klima-Kollekte GmbH haftet auch nicht für den Eintritt der Reduzierung einer konkret nachweisbaren Menge an Treibhausgasemissionen. Diesen Nachweis führen die von Klima-Kollekte beauftragten Prüfer:innen.


5. Rechtswahl
Für alle aus Ihrer Spende zur Förderung des Klimaschutzes resultierenden Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und der Klima-Kollekte gGmbH gilt deutsches Recht.


6. Urheberrechte
Diese Unterlagen enthalten urheberrechtlich geschütztes Material. Sie dürfen den gesamten Inhalt dieser Unterlagen weder im Ganzen noch in Teilen bearbeiten, umgestalten, veröffentlichen, verbreiten, senden, ausstellen, sich an dessen Verkauf oder Übertragung beteiligen, nachahmen oder in sonstiger Weise wirtschaftlich nutzbar machen.
Es ist lediglich gestattet, eine (1) Kopie des geschützten Materials zum privaten Gebrauch anzufertigen.


7. Gemeinnützigkeit
Die Klima-Kollekte gGmbH ist als gemeinnützige Körperschaft durchgehend seit dem 14.07.2011 durch das Finanzamt Heidelberg anerkannt.

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