Klimaschutzzertifikate 2023

Seit Gründung der Klima-Kollekte im Jahr 2011 konnten wir bis einschließlich des Geschäftsjahres 2023 eine Gesamtmenge von 432.156 t CO2 kompensieren. Im Jahr 2023 sind Klimaschutzzertifikate in Höhe von 61.754 t CO2 stillgelegt worden. Einen Gesamtüberblick aller Zertifikate mit den dazugehörigen Projekten können Sie sich hier herunterladen: Gesamtüberblick Stilllegungen

"Wie ist die Klima-Kollekte organisiert und welche Aufgaben obliegen den Gremien?"

Die Klima-Kollekte ist eine gemeinnützige GmbH, die im Jahr 2011 gegründet wurde. Die Geschäftsstelle befindet sich in Berlin. Die Organe der Klima-Kollekte gGmbH sind: Die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

Die Gesellschafterversammlung besteht aus je einer/einem Vertreter:in der Gesellschafterhäuser und bildet das Aufsichtsgremium der Klima-Kollekte. Ihr obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses und die Aufsicht über die Geschäftsführung. Unter anderem bestimmt sie die Rahmenrichtlinien der Klima-Kollekte wie beispielsweise die Projektauswahl, Mittelverwendung sowie Kontrolle und Weiterentwicklung der Projektstandard.

Die Gesellschafterhäuser der Klima-Kollekte sind Brot für die Welt, der Deutsche Caritasverband e.V., die Evangelische Kirche in Deutschland, das Schweizer Hilfswerk Fastenaktion, die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e. V., HORIZONT3000, das Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger’, das Bischöfliche Hilfswerk MISEREOR, Mission EineWelt - Centrum für Partnerschaft, Entwicklung und Mission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, die Vereinte Evangelische Mission sowie das Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit.

Die Gesellschafter:innenversammlung wird beraten durch den Fachausschuss, besetzt mit Mitgliedern aus den Programmabteilungen der Gesellschafterhäuser. Die Klima-Kollekte ist eine „gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Sie ist vom Finanzamt Heidelberg seit ihrer Gründung im Jahr 2011 durchgängig als gemeinnützige Organisation anerkannt und als solche berechtigt, sogenannte Zuwendungsbestätigungen für ihre Spendenden auszustellen.

Innerhalb einer gGmbH werden keine Gewinnabsichten verfolgt. Der sogenannte Gewinn kommt vollständig gemeinnützigen Zwecken, in unserem Fall den Klimaschutzprojekten, zugute. Er darf nie an die Gesellschafter:innen abfließen, weder ganz noch teilweise. Der Zweck der Klima-Kollekte ist selbstlos, unmittelbar und ausschließlich.

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