NEWS: Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 13.07.2023 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll erstmals einen strategischen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland schaffen. Es zielt darauf ab, Städte und Gemeinden vor den Auswirkungen der Klimakrise zu schützen.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs sind:
1.  Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Länder sollen beauftragt werden, systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien zu entwickeln, insbesondere für die Gebiete der Gemeinden und Kreise.
2. Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes: Die Bundesregierung soll verpflichtet werden, eine Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren.
3.  Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Aufgaben müssen bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend berücksichtigen und entsiegelte Böden wiederherstellen.

Das Gesetz wird dem Bundesrat und dem Bundestag zur Befassung und Verabschiedung vorgelegt. Parallel dazu wird über eine langfristige, verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen diskutiert.
Zusätzlich soll das Bundesumweltministerium Länder und Kommunen weiterhin durch Förderprogramme und das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unterstützen, um Klimaanpassungskonzepte zu erstellen und Maßnahmen umzusetzen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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