Epochales Urteil zum Klimaschutzgesetz

Klimaschützer:innen, u.a. von Fridays for Future, hatten gegen das Klimaschutzgesetz geklagt, das ihnen nicht weit genug geht. Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde am 29. April 2021 teilweise recht gegeben. Die Richter:innen in Karlsruhe verpflichten daher die Bundesregierung bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

Landesbischof Bedford-Strohm begrüßt das Urteil

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2019 als „epochales Urteil“ begrüßt: „Aus meiner Sicht ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ein epochales Urteil, über das ich mich deswegen sehr freue. Erstmals ist das, was wir als Kirchen seit vielen Jahre als ethisch gefordert unterstrichen haben, auch als rechtlich notwendig festgestellt worden: Es ist unvereinbar mit dem Grundgesetz, wenn die jetzige Generation die Kosten ihres Lebensstils den kommenden Generationen aufbürdet“, so der Ratsvorsitzende auf seiner Facebook-Seite.

Ermutigung für unsere Arbeit

Die Klima-Kollekte sieht ihren Ansatz, CO2-Emissionen zu vermeiden, zu reduzieren und zu kompensieren bestätigt und fühlt sich durch das Urteil ermutigt, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen weiterhin dabei zu unterstützen einen Beitrag zu Klimaschutz und Armutsreduzierung zu leisten.

Die Pressemitteilung der EKD können Sie hier nachlesen, eine Übersicht unseres Angebotes finden Sie auf unserer Website.

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